Steuerklassen 2026: Alle 6 Klassen im Überblick
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber monatlich von Ihrem Bruttogehalt einbehält. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die je nach Familienstand und Einkommenssituation zugeteilt werden.
| Klasse | Für wen? | Freibetrag p.a. | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, dauerhaft Getrenntlebende, Verwitwete (ab 2. Jahr nach dem Tod) | 12.096 € | Standardklasse für Alleinstehende ohne Kinder |
| II | Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt | 12.096 € + 4.260 € Entlastungsbetrag | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird automatisch berücksichtigt |
| III | Verheiratete / Eingetragene Lebenspartner mit deutlich höherem Einkommen | 24.192 € (doppelter Grundfreibetrag) | Kombiniert mit Klasse V des Partners; Steuererklärungspflicht |
| IV | Verheiratete / Eingetragene Lebenspartner mit ähnlichem Einkommen | 12.096 € | Standard für Ehepaare mit ähnlichem Verdienst; keine Erklärungspflicht |
| IV + F | Verheiratete / Eingetragene Lebenspartner mit unterschiedlichem Einkommen | Individuell (Faktor berechnet) | Faktorverfahren: ausgewogene Steuerverteilung, verhindert Nachzahlungen |
| V | Verheiratete / Eingetragene Lebenspartner mit deutlich geringerem Einkommen | 0 € (kein Grundfreibetrag) | Kombiniert mit Klasse III des Partners; hoher monatlicher Steuerabzug |
| VI | Zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis parallel zum Hauptjob | 0 € (kein Grundfreibetrag) | Höchster Steuerabzug; kein Freibetrag; Nachzahlung in der Erklärung oft ausbleibend |
Kombination III / V
Empfehlenswert, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere (Faustregel: Einkommensanteil des höher Verdienenden über 60 %). Der Ehepartner mit dem höheren Gehalt wählt Klasse III und zahlt deutlich weniger Lohnsteuer; der andere erhält Klasse V mit höheren Abzügen. Zusammengenommen bleibt dem Haushalt monatlich mehr Netto – eine Einkommensteuererklärung ist jedoch Pflicht.
Kombination IV / IV
Sinnvoll bei ähnlichem Einkommen der Partner. Die Steuer wird gleichmäßig aufgeteilt; eine Jahreserklärung ist in der Regel nicht verpflichtend. Gut geeignet, wenn beide ungefähr gleich verdienen und keine Nachzahlungen riskiert werden sollen.
Faktorverfahren IV + F
Das Faktorverfahren ist die fairste Option bei unterschiedlichen Einkommen. Es berechnet für jeden Partner individuell, wie viel Lohnsteuer einbehalten wird – proportional zum tatsächlichen Einkommensverhältnis. Vorteil gegenüber III/V: Der geringer verdienende Partner zahlt weniger als in Klasse V, und am Jahresende drohen kaum Nachzahlungen. Der Antrag wird beim Finanzamt oder über ELSTER gestellt.
- Antrag stellen: Beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt – schriftlich, persönlich oder bequem über ELSTER.
- Frist:Antrag muss bis zum 30. November des laufenden Jahres eingehen, damit die neue Klasse noch im selben Jahr gilt.
- Häufigkeit: In der Regel einmal pro Kalenderjahr. Bei Scheidung, dauerhafter Trennung oder Tod des Partners ist ein sofortiger Wechsel ohne Jahresbeschränkung möglich.
- Wirksamkeit: Die geänderte Steuerklasse wird in Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eingetragen; Ihr Arbeitgeber berücksichtigt sie automatisch ab der nächsten Lohnabrechnung nach dem Update.
Häufige Fragen zu Steuerklassen
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