Krankenversicherung in Deutschland 2026: GKV und PKV im Vergleich
Deutschland hat ein zweigeteiltes Krankenversicherungssystem: rund 90 % der Bevölkerung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, etwa 10 % in der privaten Krankenversicherung (PKV). Beide Systeme folgen unterschiedlichen Prinzipien bei Beitrag, Leistung und Zugang. Hier finden Sie alle Kennzahlen für 2026 kompakt aufbereitet.
| Parameter | Wert 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | Arbeitnehmer + Arbeitgeber je 7,3 % |
| Arbeitnehmeranteil | 7,3 % | Zzgl. halber Zusatzbeitrag |
| Arbeitgeberanteil | 7,3 % | Zzgl. halber Zusatzbeitrag |
| Ø Zusatzbeitragssatz 2026 | 2,5 % | AN: 1,25 % + AG: 1,25 % (§ 242a SGB V) |
| Effektiver AN-Gesamtbeitrag (inkl. Ø Zusatz) | 8,55 % | Aus dem Bruttogehalt |
| Beitragsbemessungsgrenze (BBG) | 5.812,50 €/Monat | 69.750 € pro Jahr |
| Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) | 6.150,00 €/Monat | 73.800 € pro Jahr – Wechselschwelle PKV |
| Max. monatlicher AN-Beitrag (Ø Zusatz) | ca. 497 € | 8,55 % × 5.812,50 € |
Die GKV ist ein Solidarsystem: Wer mehr verdient, zahlt einen höheren Beitrag in Euro – unabhängig davon, ob er die Leistungen in Anspruch nimmt. Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 73.800 € sind versicherungspflichtig; sie können nicht ohne Weiteres in die PKV wechseln.
Ein wesentlicher Vorteil: Die beitragsfreie Familienversicherung(§ 10 SGB V) erlaubt es, Kinder und nicht-erwerbstätige Ehepartner ohne zusätzlichen Beitrag mitzuversichern. In der PKV muss für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag entrichtet werden.
Alle GKV-Mitglieder haben das Recht, ihre Krankenkasse frei zu wählen. Wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird, besteht ein Sonderkündigungsrechtzum Monatsende, auch innerhalb der Bindungsfrist von 12 Monaten.
Der Leistungskatalog ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) gesetzlich definiert und umfasst ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhausversorgung, Arzneimittel, Hilfsmittel, Krankengeld sowie Rehabilitation.
| Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2025 |
|---|---|
| TK – Techniker Krankenkasse | 1,20 % |
| BKK ProVita | 1,20 % |
| Barmer | 2,19 % |
| DAK-Gesundheit | 2,20 % |
| IKK classic | 2,22 % |
| AOK Bayern | 2,60 % |
| Gesetzlicher Durchschnitt 2026 / Legal average 2026 | 2,50 % |
Zusatzbeiträge werden jährlich von den Kassen festgelegt und können sich ändern. Aktuelle Sätze finden Sie beim GKV-Spitzenverband.
Pflegeversicherung 2026
Die soziale Pflegeversicherung (SPV) ist an die Krankenversicherung gekoppelt: GKV-Mitglieder sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Seit der PUEG-Reform (1. Juli 2023) werden die Beiträge nach Kinderzahl gestaffelt.
| Gruppe / Parameter | Beitragssatz AN |
|---|---|
| Mit mindestens 1 Kind | 1,70 % |
| Kinderlos (ab 23 Jahren) | 2,30 % |
| Mit 2 Kindern (Abschlag) | 1,45 % |
| Mit 3 Kindern | 1,20 % |
| Mit 4 Kindern | 0,95 % |
| Mit 5 oder mehr Kindern | 0,70 % |
| Arbeitgeberanteil (alle Bundesländer) | 1,70 % |
| Arbeitgeberanteil Sachsen | 1,20 % |
| Beitragsbemessungsgrenze | 5.812,50 €/Monat |
Private Krankenversicherung (PKV)
Arbeitnehmer können in die PKV wechseln, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt die JAEG von 73.800 € (2026) dauerhaft übersteigt. Die Grenze muss im laufenden und im Vorjahr überschritten worden sein; bei einem Neubeginn eines Arbeitsverhältnisses gilt nur das laufende Jahr.
Beamte und Selbständigesind versicherungsfrei und können jederzeit in die PKV eintreten. Beamte erhalten in der Regel Beihilfe vom Dienstherrn (50–80 %), sodass sie nur einen Restbetrag privat absichern müssen.
PKV-Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Junge und gesunde Versicherte zahlen oft weniger als in der GKV; im Alter steigen die Beiträge jedoch deutlich, wenn keine ausreichenden Altersrückstellungen gebildet wurden.
Auch PKV-versicherte Arbeitnehmer erhalten einen Arbeitgeberzuschuss (§ 257 SGB V). Dieser beträgt die Hälfte des tatsächlichen Beitrags, ist jedoch begrenzt auf den halben allgemeinen Beitragssatz (inkl. Ø Zusatz) auf die Beitragsbemessungsgrenze. 2026 entspricht das maximal rund 497 € monatlich. Ein PKV-Tarif über diesem Betrag wird demnach anteilig selbst getragen.
| Kriterium | GKV | PKV |
|---|---|---|
| Beitragsberechnung | Einkommensabhängig (% des Bruttogehalts) | Alters- und risikoabhängig |
| Familienversicherung | Kostenlos für Kinder und nicht-erwerbstätige Ehepartner | Eigene Beiträge pro versicherter Person |
| Arbeitgeberzuschuss | 50 % des Beitrags (max. halber gesetzl. Höchstbeitrag) | Begrenzt auf gesetzlichen Höchstzuschuss |
| Leistungskatalog | Gesetzlich definiert (SGB V) | Individuell nach Tarif |
| Beitragsanpassung im Alter | Einkommensabhängig, keine Rückstellungen | Altersrückstellungen dämpfen Anstieg |
| Wechsel zurück in GKV | Möglich bei Unterschreiten der JAEG oder Jobwechsel | Kein Recht auf Rückkehr; erschwert ab 55 |
| Zugang | Pflicht bis JAEG (Ausnahmen: Beamte, Selbständige) | Ab JAEG; Beamte & Selbständige jederzeit |
| Krankengeld | 70 % des Bruttogehalts (max. 90 % des Nettos) ab 7. Woche | Nach Tarif; oft höher |
| Wartezeiten | Keine | Möglich (z. B. 3 Monate für Zahn) |
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