Krankenversicherung in Deutschland 2026: GKV und PKV im Vergleich

Deutschland hat ein zweigeteiltes Krankenversicherungssystem: rund 90 % der Bevölkerung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, etwa 10 % in der privaten Krankenversicherung (PKV). Beide Systeme folgen unterschiedlichen Prinzipien bei Beitrag, Leistung und Zugang. Hier finden Sie alle Kennzahlen für 2026 kompakt aufbereitet.

GKV-Kennzahlen 2026
ParameterWert 2026Hinweis
Allgemeiner Beitragssatz14,6 %Arbeitnehmer + Arbeitgeber je 7,3 %
Arbeitnehmeranteil7,3 %Zzgl. halber Zusatzbeitrag
Arbeitgeberanteil7,3 %Zzgl. halber Zusatzbeitrag
Ø Zusatzbeitragssatz 20262,5 %AN: 1,25 % + AG: 1,25 % (§ 242a SGB V)
Effektiver AN-Gesamtbeitrag (inkl. Ø Zusatz)8,55 %Aus dem Bruttogehalt
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)5.812,50 €/Monat69.750 € pro Jahr
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)6.150,00 €/Monat73.800 € pro Jahr – Wechselschwelle PKV
Max. monatlicher AN-Beitrag (Ø Zusatz)ca. 497 €8,55 % × 5.812,50 €
Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?

Die GKV ist ein Solidarsystem: Wer mehr verdient, zahlt einen höheren Beitrag in Euro – unabhängig davon, ob er die Leistungen in Anspruch nimmt. Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 73.800 € sind versicherungspflichtig; sie können nicht ohne Weiteres in die PKV wechseln.

Ein wesentlicher Vorteil: Die beitragsfreie Familienversicherung(§ 10 SGB V) erlaubt es, Kinder und nicht-erwerbstätige Ehepartner ohne zusätzlichen Beitrag mitzuversichern. In der PKV muss für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag entrichtet werden.

Alle GKV-Mitglieder haben das Recht, ihre Krankenkasse frei zu wählen. Wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird, besteht ein Sonderkündigungsrechtzum Monatsende, auch innerhalb der Bindungsfrist von 12 Monaten.

Der Leistungskatalog ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) gesetzlich definiert und umfasst ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhausversorgung, Arzneimittel, Hilfsmittel, Krankengeld sowie Rehabilitation.

Zusatzbeitrag im Kassenvergleich (Beispiele, Stand 2025)
KrankenkasseZusatzbeitrag 2025
TK – Techniker Krankenkasse1,20 %
BKK ProVita1,20 %
Barmer2,19 %
DAK-Gesundheit2,20 %
IKK classic2,22 %
AOK Bayern2,60 %
Gesetzlicher Durchschnitt 2026 / Legal average 20262,50 %

Zusatzbeiträge werden jährlich von den Kassen festgelegt und können sich ändern. Aktuelle Sätze finden Sie beim GKV-Spitzenverband.

Pflegeversicherung 2026

Die soziale Pflegeversicherung (SPV) ist an die Krankenversicherung gekoppelt: GKV-Mitglieder sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Seit der PUEG-Reform (1. Juli 2023) werden die Beiträge nach Kinderzahl gestaffelt.

Pflegeversicherungsbeiträge 2026
Gruppe / ParameterBeitragssatz AN
Mit mindestens 1 Kind1,70 %
Kinderlos (ab 23 Jahren)2,30 %
Mit 2 Kindern (Abschlag)1,45 %
Mit 3 Kindern1,20 %
Mit 4 Kindern0,95 %
Mit 5 oder mehr Kindern0,70 %
Arbeitgeberanteil (alle Bundesländer)1,70 %
Arbeitgeberanteil Sachsen1,20 %
Beitragsbemessungsgrenze5.812,50 €/Monat

Private Krankenversicherung (PKV)

Wer kann in die PKV wechseln?

Arbeitnehmer können in die PKV wechseln, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt die JAEG von 73.800 € (2026) dauerhaft übersteigt. Die Grenze muss im laufenden und im Vorjahr überschritten worden sein; bei einem Neubeginn eines Arbeitsverhältnisses gilt nur das laufende Jahr.

Beamte und Selbständigesind versicherungsfrei und können jederzeit in die PKV eintreten. Beamte erhalten in der Regel Beihilfe vom Dienstherrn (50–80 %), sodass sie nur einen Restbetrag privat absichern müssen.

PKV-Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Junge und gesunde Versicherte zahlen oft weniger als in der GKV; im Alter steigen die Beiträge jedoch deutlich, wenn keine ausreichenden Altersrückstellungen gebildet wurden.

Arbeitgeberzuschuss in der PKV

Auch PKV-versicherte Arbeitnehmer erhalten einen Arbeitgeberzuschuss (§ 257 SGB V). Dieser beträgt die Hälfte des tatsächlichen Beitrags, ist jedoch begrenzt auf den halben allgemeinen Beitragssatz (inkl. Ø Zusatz) auf die Beitragsbemessungsgrenze. 2026 entspricht das maximal rund 497 € monatlich. Ein PKV-Tarif über diesem Betrag wird demnach anteilig selbst getragen.

GKV vs. PKV: Vergleich auf einen Blick
KriteriumGKVPKV
BeitragsberechnungEinkommensabhängig (% des Bruttogehalts)Alters- und risikoabhängig
FamilienversicherungKostenlos für Kinder und nicht-erwerbstätige EhepartnerEigene Beiträge pro versicherter Person
Arbeitgeberzuschuss50 % des Beitrags (max. halber gesetzl. Höchstbeitrag)Begrenzt auf gesetzlichen Höchstzuschuss
LeistungskatalogGesetzlich definiert (SGB V)Individuell nach Tarif
Beitragsanpassung im AlterEinkommensabhängig, keine RückstellungenAltersrückstellungen dämpfen Anstieg
Wechsel zurück in GKVMöglich bei Unterschreiten der JAEG oder JobwechselKein Recht auf Rückkehr; erschwert ab 55
ZugangPflicht bis JAEG (Ausnahmen: Beamte, Selbständige)Ab JAEG; Beamte & Selbständige jederzeit
Krankengeld70 % des Bruttogehalts (max. 90 % des Nettos) ab 7. WocheNach Tarif; oft höher
WartezeitenKeineMöglich (z. B. 3 Monate für Zahn)

Häufige Fragen zur Krankenversicherung

Wie hoch ist der GKV-Beitrag 2026?
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 einheitlich 14,6 % des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr). Davon trägt der Arbeitnehmer 7,3 %, der Arbeitgeber ebenfalls 7,3 %. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag: Im Durchschnitt 2,5 %, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je hälftig teilen (je 1,25 %). Der maximale monatliche Arbeitnehmeranteil (Ø Zusatz) beträgt damit rund 497 €.
Was ist der Unterschied zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag?
Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % gilt gesetzlich einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen (§ 241 SGB V) und wird je hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der Zusatzbeitrag (§ 242 SGB V) ist kassenindividuell und wird von jeder Kasse selbst festgelegt. Er liegt 2026 im Durchschnitt bei 2,5 %, die Bandbreite reicht aber von unter 1,2 % bis über 3,5 %. Auch den Zusatzbeitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je hälftig – seit 2019 trägt der Arbeitgeber die Hälfte.
Ab welchem Einkommen kann ich in die PKV wechseln?
Arbeitnehmer dürfen in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt. 2026 liegt diese bei 73.800 € brutto im Jahr (6.150 € monatlich). Wichtig: Die Grenze muss voraussichtlich dauerhaft überschritten werden – ein einmaliger Bonus genügt nicht. Außerdem muss die Grenze im laufenden und im Vorjahr überschritten worden sein (Ausnahme: neues Arbeitsverhältnis). Beamte und Selbständige können grundsätzlich jederzeit in die PKV eintreten.
Kann ich meine Kinder in der GKV kostenfrei mitversichern?
Ja – die beitragsfreie Familienversicherung (§ 10 SGB V) ist einer der größten Vorteile der GKV. Kinder können mitversichert werden, wenn sie kein eigenes Einkommen über 505 € monatlich haben (2026), nicht in der PKV versichert sind und der mitversichernde Elternteil GKV-Mitglied ist. Auch nicht erwerbstätige oder geringverdienende Ehepartner können beitragsfrei familienversichert werden. In der PKV hingegen muss für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag gezahlt werden.
Was kostet die Pflegeversicherung 2026?
Die soziale Pflegeversicherung wird seit der PUEG-Reform (Juli 2023) nach Kinderzahl gestaffelt. Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind zahlen 1,7 % des Bruttogehalts; Kinderlose (ab 23 Jahren) zahlen einen Zuschlag von 0,6 % und damit 2,3 %. Für jedes weitere Kind ab dem zweiten gibt es einen Abschlag von 0,25 % (max. 1,0 % gesamt). Der Arbeitgeber zahlt ebenfalls 1,7 % – außer in Sachsen, wo der Arbeitnehmer historisch bedingt 0,5 % mehr trägt (Bußgeld-Reform 1994). Die Beitragsbemessungsgrenze ist identisch mit der der Krankenversicherung: 5.812,50 €/Monat.
Wie komme ich von der PKV zurück in die GKV?
Ein Rückwechsel von der PKV in die GKV ist für Arbeitnehmer möglich, wenn das Arbeitsentgelt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt – etwa durch einen Jobwechsel, Teilzeit oder Kurzarbeit. Ab dem Folgejahr greift dann die Versicherungspflicht in der GKV. Personen ab 55 Jahren haben es deutlich schwerer: Sie können selbst bei niedrigerem Einkommen grundsätzlich nicht mehr in die GKV zurück, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren (§ 6 Abs. 3a SGB V). Eine frühzeitige Planung des Austritts aus der PKV ist daher wichtig.

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